Consulting Geschäftsbedingungen – CGB

Gültig ab 20.12.2021

A. Einleitung

1. Definitionen

1.1 “App Radar„: App Radar Software GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, eingetragen unter der Firmenbuchnummer FN 442781 z, mit Geschäftssitz in der Lastenstraße 13a, 8020 Graz, Österreich.

 

1.2 “App Store Marketing Services (ASMS)„: Standardisierte Beratungsdienstleistungen, die von App Radar angeboten werden.

 

1.3 “Consulting Geschäftsbedingungen (CGB)„: App Radars Geschäftsbedingungen, die für Verträge über die Bereitstellung von ASMS oder IV gelten.

 

1.4 “Datenschutzerklärung (DSE)„: Die  App Radars Datenschutzerklärung, die für alle vertraglichen Beziehungen mit App Radar gilt.

 

1.5 “Datensicherheitsrichtlinie (DSR)„: App Radars Richtlinie zur Datensicherheit und technischen Aspekten der Datenverarbeitung, die für alle vertraglichen Beziehungen mit App Radar gilt.

 

1.6 “Individuelle Verträge (IV)„: Vereinbarungen über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch App Radar an einen Vertragspartner, die weder Pläne noch ASMS sind

 

1.7 “Pläne„: Abonnements für die Nutzung des Tools, entweder kostenlos oder kostenpflichtig.

 

1.8 “Tool„: App Radars App Store Optimierungs-Tool, angeboten als SaaS-Lösung.

 

1.9 “Tool Geschäftsbedingungen (TGB)„: App Radars Geschäftsbedingungen, die für die Benutzung des Tools gelten.

 

1.10Vertragspartner„: Jede juristische oder natürliche Person, die irgendeine Art von Rechtsbeziehung mit App Radar eingeht.

 

1.11 “Website„: www.appradar.com und alle Unterseiten.

 

2. Anwendungsbereich 

2.1 Diese Consulting Geschäftsbedingungen  (im Folgenden als „CGB“ bezeichnet) gelten für Verträge, die zwischen App Radar und einem Vertragspartner für die Bereitstellung von ASMS oder IV abgeschlossen werden. App Radar bietet ASMS und Dienstleistungen auf der Basis von IV nur auf der Basis dieser CGB an. Mit dem Abschluss eines Vertrages mit App Radar erklärt sich der Vertragspartner einverstanden, an diese CGB gebunden zu sein.

 

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (und/oder Nutzungsbedingungen / AGBs etc.) der Vertragspartner werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, auch wenn App Radar ihnen nicht explizit widersprochen hat.

 

2.3 Von diesen CGB kann (nur) durch schriftliche Vereinbarung zwischen App Radar und dem Vertragspartner angegangen werden. Mündliche Vereinbarungen sind für App Radar nicht bindend.

 

2.4 Diese CGB stellen stets einen integrierten Bestandteil eines ASMS- oder Individualvertrages dar, der im Vorfeld zwischen App Radar und den Vertragspartnern ausgehandelt und besprochen und vom Vertragspartner unterzeichnet wird. Spezifische Vertragsbestimmungen, die in diesen Verträgen festgelegt sind (z.B. TOP, Lieferzeitplan, Zahlungsbedingungen, etc.) haben Vorrang vor diesen CGB. Fragen, die darin nicht geregelt sind, werden durch diese CGB abgedeckt. Daher haben die Bestimmungen einer schriftlichen Vereinbarung, die zwischen App Radar und einem Vertragspartner ausgehandelt wurde, Vorrang vor den Bestimmungen dieser CGB.

 

2.5 Punkte, die nicht durch eine schriftliche Vereinbarung oder diese CGB geregelt sind, werden (in dieser Reihenfolge) durch das anwendbare Recht geregelt.

3. Sonstige Geschäftsbedingungen und Richtlinien 

3.1 Wenn ein Vertragspartner einen Account erstellt, um das Tool von App Radar zu nutzen, gelten die Tool Geschäftsbedingungen (TGB).

 

3.2 Zusätzlich zu diesen CGB (bzw. den TGB) gelten App Radars Datenschutzerklärung (DSE) und Datensicherheitsrichtlinie (DSR).

4. Zukünftige Verträge und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

4.1 Diese CGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse und Zusatzvereinbarungen zwischen App Radar und einem Vertragspartner, auch wenn sie nicht ausdrücklich in zukünftige Vereinbarungen aufgenommen werden. Die CGB sind stets in ihrer aktuellsten Fassung in dem Zeitpunkt anzuwenden, in dem ein (neuer) Vertrag abgeschlossen wird.

 

4.2 Der Vertragspartner kann die jeweils aktuellste Version der CGB jederzeit auf dieser Website einsehen. App Radar behält sich das Recht vor, jeden Teil dieser CGB zu aktualisieren, zu ändern oder zu ersetzen, indem Aktualisierungen und/oder Änderungen auf der Website veröffentlicht werden.

 

4.3 Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, diese Website regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Das Fortsetzen eines Vertragsverhältnisses mit App Radar nach Veröffentlich einer Änderung auf der Website stellt die Annahme dieser Änderungen dar.

 

4.4 Diese Bestimmungen gelten auch für andere Bedingungen und Richtlinien, auf die oben Bezug genommen wird.

B. App Store Marketing Services and Individualverträge

5. Grundlegende Bestimmungen

5.1 App Radar behält sich das Recht vor, originale und schriftliche Dokumente vom Vertragspartner zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt jede Art von „Know your Customer“ („KYC“) Dokumentation.

 

5.2 App Radar ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Subunternehmer ganz oder teilweise zur Erfüllung eines Vertrags einzusetzen.

 

5.3 App Radar wird versuchen, die vereinbarten Fristen für die Erbringung der Dienstleistungen so genau wie möglich einzuhalten. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind Liefer- oder Leistungstermine nur annähernd und unverbindlich. Treten unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände ein, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist behindern, so verlängert sich diese in jedem Fall um die Dauer dieser Umstände. Diese Umstände berechtigen den Ansprechpartner auch dann zu einer Fristverlängerung, wenn sie bei Unterlieferanten eintreten.

 

5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, mit App Radar zusammenzuarbeiten, um die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Der Vertragspartner stellt App Radar rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Vertragspartner wird App Radar über alle Umstände informieren, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Ausführung bekannt werden. Der Vertragspartner trägt die Kosten, die entstehen, wenn Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben durch App Radar wiederholt werden müssen oder die hierdurch verzögert werden. Unterbleibt die Leistungserbringung aus Verschulden des Vertragspartners ist App Radar dessen ungeachtet zur Verrechnung des vollständigen vertraglich vereinbarten Entgelts berechtigt.

6. Angebote, Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertragspartner erhält von App Radar ein Angebot mit den Hauptpunkten der angebotenen Dienstleistungen. Enthält ein Angebot keine bestimmte Gültigkeitsdauer, bleiben die Angebote 3 Monate ab Angebotsdatum gültig.

 

6.2 Das Angebot muss entweder von mindestens zwei von App Radar ernannten Geschäftsführern oder von einem Geschäftsführer und dem Head of Sales / Business Development von App Radar, der zur Abgabe verbindlicher Angebote für App Radar bevollmächtigt ist, unterzeichnet sein.

 

6.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner das unterzeichnete Angebot an App Radar zurückschickt. Änderungen des Angebots, Zusatzwünsche etc. stellen ein Gegenangebot dar und ein Vertrag kommt erst zustande, wenn App Radar Änderungen des ursprünglichen Angebots schriftlich akzeptiert. Eine schriftliche Annahme  per E-Mail einer von App Radar angebotenen Dienstleistung ist ebenfalls verbindlich. Für kleinere Zusatzprojekte kann ein Angebot von App Radar auch per E-Mail abgegeben werden.

 

6.4 Die Laufzeit von Verträgen über ASMS und IV richtet sich nach der abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarung. Sie beginnen an dem im Vertrag festgelegten Datum; falls nichts festgelegt ist, am Tag nach der gegenseitigen Unterzeichnung durch alle Parteien. Verträge mit ausdrücklich bestimmter Laufzeit enden automatisch am Endtermin, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Vertragsverlängerung.

 

6.5 Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von einem Monat (Eingang der Kündigung) gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Monate, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Mindestdauer vereinbart.

 

6.6 Verträge über die Bereitstellung bestimmter Waren oder Dienstleistungen enden, sobald der Vertrag erfüllt ist.

 

6.7 App Radar kann einen Vertrag im Falle einer groben Vertragsverletzung durch den Vertragspartner jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen bzw. wandeln machen.

 

7. Tool-Verwendung

7.1 Zur Ausführung seiner Dienste kann App Radar sowohl Tools von Drittanbietern als auch App Radars Tool verwenden. Der Vertragspartner muss sich für das Tool anmelden und seine Apps verbinden, damit App Radar seine Leistung erbringen kann. Der Vertragspartner muss die TGB akzeptieren. 

 

7.2 Wenn der Vertragspartner seine Apps nicht verbinden möchte, wird App Radar trotzdem den vollen im Angebot angegebenen Betrag verrechnen und nur die ohne App-Verbindung möglichen Dienstleistungen ausführen. 

 

8. Preise und Gebühren

8.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Preise in Euro und netto ohne sonstige Steuern, Abgaben oder Gebühren. Pauschalen gelten nur, wenn App Radar dies schriftlich bestätigt. Etwaige Bankgebühren oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

 

8.2 App Radar behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, falls der Vertragspartner Änderungen (d.h. Abweichungen vom vereinbarten Angebot) der erbrachten oder zu erbringenden Leistungen verlangt. App Radar wird den Vertragspartner im Voraus über die mit der Erfüllung eines solchen Wunsches verbundenen Kosten informieren. 

 

8.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt, wenn die Leistung vom Vertragspartner angefordert wird. 

 

8.4 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des ersten Angebote. Sollten sich die Kosten aufgrund veränderter Anforderungen oder Rahmenbedingungen bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder innerhalb der Projektabwicklung erhöhen, ist App Radar berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Der Vertragspartner wird hierüber jedoch im Voraus informiert.

 

8.5 App Radar entsendet keine Mitarbeiter vor Ort, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wenn Mitarbeiter von App Radar reisen müssen, wird diese Reisezeit immer als Arbeitszeit berechnet. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und andere Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Teil der Kosten für Reisezeit, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich vereinbart.

9. Zahlungskonditionen

9.1 Zahlungskonditionen sind grundsätzlich im Angebot enthalten.

 

9.2 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, kann App Radar eine Vorauszahlung von 50% der Angebotssumme verlangen, bevor mit der Erbringung von einmaligen Dienstleistungen begonnen wird. 

 

9.3 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, kann App Radar die Rechnung für einmalige Dienstleistungen sofort nach Abschluss einer einmaligen Dienstleistung ausstellen. Für laufende Dienstleistungen wird Rechnung monatlich im Voraus gelegt. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

9.4 App Radar ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen in elektronischer Form zu senden, und der Vertragspartner stimmt dieser Form der Zustellung ausdrücklich zu. 

 

9.5 Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung fällig.

 

9.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem sie dem Konto von App Radar ohne jeglichen Abzug vollständig gutgeschrieben wird.

 

9.7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

 

9.8 Für die Erbringung von ASMS oder Dienstleistungen, die in IV festgelegt sind, kann vom Vertragspartner verlangt werden, eine Tool-Lizenz zu erwerben und einen Plan abzuschließen

10. Verspätete Zahlung

10.1 Leistet der Vertragspartner fällige Zahlungen nicht rechtzeitig oder vollständig (oder ist er mit einer anderen Verpflichtung in Verzug), so kann App Radar unbeschadet seiner sonstigen Rechte (a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist verlangen; und (b) alle offenen Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften für fällig erklären und für diese Beträge ab dem jeweiligen Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz berechnen. 

10.2 Schäden, die über diese Entschädigung hinausgehen, können zusätzlich geltend gemacht werden, einschließlich Gebühren für Zahlungserinnerungen (zusätzlich zu den Verzugszinsen kann eine Gebühr von EUR 40,– erhoben werden).

11. Abwerbung 

11.1 Während der Dauer der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und für einen Zeitraum von 6 Monaten danach darf der Vertragspartner weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von App Radar zur Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses bewegen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abwerbungsbemühungen tatsächlich zu einer Kündigung eines Mitarbeiters von App Radar führen.

 

11.2 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung schuldet der Vertragspartner App Radar eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollen Jahresgehaltes des Mitarbeiters (oder der Mitarbeiter) von App Radar, den (die) der Vertragspartner zur Kündigung seines Arbeitsvertrages mit App Radar verleitet oder zu verleiten versucht hat. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den Vertragspartner nicht von der Pflicht zur Einhaltung dieser Bestimmung. Darüber hinaus bleibt das Recht von App Radar, weiteren Schadenersatz zu verlangen, unberührt.

C. Allgemeine Bestimmungen 

12. Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit

12.1 App Radars DSE erklärt, wie App Radar personenbezogene Daten (d.h. Daten natürlicher Personen wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern etc.) sammelt und verarbeitet.

 

12.2 App Radars DSR erklärt, wie App Radar andere Daten (d.h. andere als persönliche Daten wie Login-Informationen, aggregierte Daten, App-Metadaten usw.) sammelt und verwendet.

 

12.3 App Radar unterhält angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der allgemeinen Daten (Geschäftsdaten) des Vertragspartners. Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen gehört die Verschlüsselung der Daten des Vertragspartners bei der Übertragung (unter Verwendung von SSL oder ähnlichen Technologien), mit Ausnahme bestimmter externer Integrationen Dritter, die keine Verschlüsselung unterstützen und die der Vertragspartner nach seiner Wahl mit dem Dienst verbinden kann. App Radar bemüht sich nach besten Kräften um eine sichere Kommunikation. 

 

12.4 Personenbezogene Daten von Endbenutzern: App Radar verarbeitet im Allgemeinen keine personenbezogenen Daten von Endbenutzern. App Radar speichert und verarbeitet lediglich Benutzernamen/Nicknames von Nutzern des App Store und des Google Play Store ausschließlich, um dem Vertragspartner den Prozess der Beantwortung von App Store Bewertungen zu ermöglichen. Diese Benutzernamen werden von App Radar nicht mit einer natürlichen Person / weiteren persönlichen Daten verknüpft. Es werden keine weiteren persönlichen Daten von Endnutzern in irgendeiner Weise verarbeitet oder gespeichert. 

 

12.5 Durch das Eingehen eines Vertragsverhältnisses mit App Radar wird automatisch ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen App Radar und dem Vertragspartner abgeschlossen. App Radar und der Vertragspartner können bei Bedarf ein unterschriebenes Exemplar austauschen.

 

12.6 App Radar ist berechtigt ihr anvertraute personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Vertragspartners (z.B. deren berufliche E-Mail-Adresse oder Telefonnummern) im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Vertragspartner garantiert App Radar, dass alle diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des  Datenschutzgesetzes  und der DSGVO, wie z.B. Einwilligungserklärungen, getroffen worden sind.

13. Wartung und Support

13.1 App Radar führt Wartungs- und Supporttätigkeiten im Allgemeinen nur von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr MEZ +1 und 17 Uhr MEZ +1 durch.

14. Haftung und Schadenersatz

14.1 Die folgenden Bestimmungen gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist. 

 

14.2 Jegliche Haftung von App Radar ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. App Radar gibt keine Garantien oder Zusicherungen ab, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

14.3 App Radar haftet gegenüber dem Vertragspartner für Schäden – außerhalb des Produkthaftungsgesetzes – nur bei grober Fahrlässigkeit oder dolus directus. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die durch von App Radar hinzugezogene Dritte verursacht werden. 

 

14.4 In jedem Fall ist App Radar nicht für eine bestimmte Performance seiner Waren oder Dienstleistungen haftbar.

 

14.5 Die von App Radar gesammelten Daten werden aus verschiedenen Datenquellen extrahiert und auf der Grundlage von intern entwickelten Algorithmen extrapoliert. Es kann keine Garantie für die Richtigkeit der Daten gegeben werden, alle Daten sind lediglich Schätzungen und werden auf einer „as is“ und „as available“ Basis bereitgestellt. App Radar ist nicht Eigentümer der Quelldaten. App Radar übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Daten, keine ausdrückliche oder stillschweigende Haftung für die Werthaltigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Daten stammen aus Drittquellen, die nicht unter der Kontrolle von App Radar stehen und nicht mit App Radar verbunden sind. Daher kann App Radar keine Zusicherung machen oder eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Angemessenheit oder sonstige Eignung der Daten übernehmen. 

 

14.6 Jede Haftung ist mit dem Betrag begrenzt, den ie der Vertragspartner innerhalb der letzten 6 Monate vor Entstehung eines Anspruchs für die Waren/Dienstleistungen bezahlt hat.

 

14.7 Darüber hinaus haftet App Radar nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden, d.h. für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise gerechnet werden konnte. Ansprüche aus Folgeschäden und aus Schäden, für die der Vertragspartner Versicherungsschutz erlangen kann oder die vom Vertragspartner beherrschbar sind, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangener Gewinn sowie allgemeine Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterlassener oder verspäteter Leistung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Daher haftet App Radar gegenüber dem Vertragspartner in keinem Fall für zufällige, besondere, Folge- oder indirekte Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, verlorene Daten oder ähnliches). App Radar übernimmt gegenüber dem Vertragspartner keinerlei Haftung für die Genauigkeit, Pünktlichkeit oder kontinuierliche Verfügbarkeit seines Tools.

 

14.8 Für den Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Der Haftungsregress ist ausgeschlossen. Jegliche Haftung dafür, dass die von App Radar gelieferte Software den Anforderungen des Vertragspartners entspricht, dass sie mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet oder dass alle Softwarefehler korrigiert werden können, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 

14.9 Die Rechtsvermutung, dass ein Fehler oder Mangel der von App Radar an den Vertragspartner gelieferten Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren oder Dienstleistungen an den Vertragspartner vorhanden war, ist ausgeschlossen.

 

14.10 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls ist der Anspruch verwirkt.

 

14.11 Erbringt App Radar seine Leistungen oder Lieferungen unter Zuhilfenahme Dritter und entstehen in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegen diese Dritten, tritt App Radar diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird in diesem Fall seine Ansprüche bei diesen Dritten geltend machen.

 

14.12 App Radar übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg eines in Auftrag gegebenen und / oder durchgeführten Projektes. App Radar ist ausschließlich Lieferant der bestellten Ware / Dienstleistung und übernimmt kein unternehmerisches Risiko. Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für Gewinne oder Verluste, die sich aus dem realisierten Projekt ergeben.

15. Geistige Eigentumsrechte und Urheberrecht

15.1 Die Urheberrechte an den von App Radar und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erstellten Werken (insbesondere: Angebote, Kostenvoranschläge, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Präsentationen usw.) verbleiben bei App Radar. Sie dürfen vom Vertragspartner während und nach dem Vertragsverhältnis ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Zwecke verwendet werden. Der Vertragspartner erhält eine nicht-exklusive Werknutzungsbewilligung zur internen Nutzung der Werke. App Radar behält auch alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf das Werkzeug. Der Quellcode, alle Erweiterungen, Korrekturen und Modifikationen des Tools, alle Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder Marken oder andere geistige Eigentumsrechte, die irgendeinen Aspekt des Tools schützen oder sich auf irgendeinen Aspekt des Tools beziehen, sind das alleinige und exklusive Eigentum von App Radar. Reverse Engineering, Dekodieren, Dekompilieren, Disassemblieren oder anderweitiges Übersetzen des Quellcodes in eine menschenlesbare Form oder das Erlauben einer anderen Person, dies zu tun, ist verboten.

 

15.2 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, das Werk (oder die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von App Radar zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. App Radar haftet gegenüber Dritten bei unberechtigter Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes in keiner Weise, insbesondere nicht für die Richtigkeit des Werkes.

 

15.3 App Radar kann die Rückgabe aller oben aufgeführten Dokumente verlangen und diese sind in jedem Fall sofort und unaufgefordert an App Radar zurückzugeben, wenn ein Vertrag nicht in Kraft tritt.

 

15.4 Verstöße des Vertragspartners gegen diese Bestimmungen berechtigen App Radar zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

16. Verbraucher

16.1 App Radar schließt grundsätzlich keinen Vertrag mit Verbrauchern ab. App Radar behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrages mit Verbrauchern ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen. 

 

16.2 Potenzielle Vertragspartner, die nach geltendem Recht Verbraucher sind, müssen App Radar schriftlich über ihren Status informieren, bevor sie einen Vertrag abschließen. 

 

16.3 Falls keine schriftliche Benachrichtigung an App Radar erfolgt, kann App Radar entweder den Vertrag sofort für nichtig erklären und die dem Vertragspartner durch diesen Vorfall entstandenen Schäden geltend machen oder das Vertragsverhältnis mit den erforderlichen Änderungen aufgrund des Status des Vertragspartners als Verbraucher fortsetzen.

17. Vertraulichkeit

17.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen von App Radar, die ihm während der Dauer eines Vertragsverhältnisses (in welchem Zusammenhang auch immer) zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten und mit der gleichen Sorgfalt wie seine eigenen vertraulichen Informationen zu schützen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. 

 

17.2 Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, in welcher Form auch immer (körperlich oder unkörperlich), die ausdrücklich als solche bezeichnet oder in gutem Glauben als solche zu verstehen sind. 

 

17.3 Für jeden Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht (mit oder ohne Verschulden des Vertragspartners) ist der Vertragspartner verpflichtet, an App Radar eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,– mit sofortiger Wirkung zu zahlen. Zusätzlich kann App Radar einen Unterlassungsanspruch geltend machen. App Radar kann jeden Schaden geltend machen, der durch eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht entsteht und über die Vertragsstrafe hinausgeht. 

 

17.4 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Vertragspartner verpflichtet, alle vertraulichen Informationen an App Radar zurückzugeben und alle noch in seinem Besitz befindlichen Kopien zu vernichten.

 

17.5 Die Geheimhaltungspflicht reicht auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus unbegrenzt.

 

17.6 App Radar ist nicht zur Geheimhaltung hinsichtlich vertraulichen Informationen des Vertragspartners gegenüber notwendigen Assistenten, Beratern, Mitgliedern seiner Firmengruppe und Vertretern verpflichtet, solange die Geheimhaltungspflicht ihnen in vollem Umfang auferlegt wird.

18. Zusicherungen und Garantien

18.1 Der Vertragspartner sichert App Radar gegenüber zu und gewährleistet: (i) dass der Vertragspartner die volle Befugnis und Autorität hat, einen Vertrag mit App Radar abzuschließen; (ii) dass Vertragspartner Eigentümer des gesamten Contents des Vertragspartners ist oder alle Genehmigungen, Freigaben, Rechte oder Lizenzen erhalten hat, die für die Aktivitäten des Vertragspartners erforderlich sind (und die App Radar die Erfüllung seiner Verpflichtungen erlauben), ohne dass weitere Freigaben oder Zustimmungen notwendig sind; (iii) dass der Vertragspartner weder jetzt noch in Zukunft Urheberrechte, Markenrecht, das Recht auf Privatsphäre oder Veröffentlichung oder andere persönliche oder Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht, (iv) dass der Content des Vertragspartners keine verleumderischen, obszönen, ungesetzliche, bedrohlichen, beleidigenden, missbräuchlichen, unerlaubten, anstößigen oder belästigenden Inhalte enthält; und (v) dass der Vertragspartner achtzehn Jahre oder älter ist.

 

18.2 Der Vertragspartner garantiert im Hinblick auf das Urheberrecht, dass alle zur Verfügung gestellten Textelemente, Grafiken, Fotos, Designs, Urheberrechte oder andere Kunstwerke Eigentum des Vertragspartners sind oder dass der Vertragspartner diese rechtmäßig verwenden darf.

19. Newsletter und Referenzen

19.1 App Radar verwendet Double-Opt-In für Newsletter-Anmeldungen. In jeder E-Mail, die der Vertragspartner erhält, ist es möglich, sich vom App Radar-Newsletter abzumelden.

 

19.2 App Radar wird den Vertragspartner kontaktieren und um Erlaubnis bitten, den Namen und/oder den Firmennamen des Vertragspartners als Referenz für Marketing- oder Werbezwecke zu verwenden.

20. Schlussbestimmungen

20.1 App Radars TGB, CGB, die DSE, die DSR sowie sämtliche Verträge, die zwischen App Radar und einem Vertragspartner abgeschlossen werden, unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des CISG, des IPRG und der Kollisionsnormen, und sind ausschließlich nach diesem auszulegen. 

 

20.2 Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen App Radar und einem Vertragspartner werden vor dem für 8010 Graz zuständigen Gericht verhandelt, es sei denn, der Vertragspartner ist ein Verbraucher (in diesem Fall gelten die gesetzlichen Verbrauchergerichtsstände). App Radar ist jedoch auch berechtigt, Klage bei jedem für den Vertragspartner zuständigen Gericht einzubringen.

 

20.3 Sollten einzelne Bestimmungen der TGB, CGB, DSE, DSR  oder eines zwischen App Radar und einem Vertragspartner geschlossenen Vertrages unwirksam, undurchführbar oder anderweitig ungültig sein, so wird die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame, undurchführbare oder anderweitig ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, durchführbare und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Sinn und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

 

20.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, App Radar unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktadresse während laufender Vertragsbeziehungen zu informieren. Unterlässt der Vertragspartner diese Mitteilung, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn App Radar sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet hat.

 

20.5 App Radar ist berechtigt, elektronische Daten wie Projektberichte, Allgemeine Geschäftsbedingungen etc. in elektronischer Form an den Vertragspartner zu übermitteln und der Vertragspartner stimmt dieser Art der Übermittlung ausdrücklich zu.

 

20.6 Die TGB, CGB, DSE sowie die DSR von App Radar sind nur in englischer Sprache maßgebend; Übersetzungen in andere Sprachen stellen lediglich Hilfsmittel dar.

21. Kontakt

21.1 Fragen zu den TGB, CGB, der DSE sowie der DSR von App Radar können hier gestellt werden:

 

App Radar Software GmbH

Lastenstraße 13a

8020 Graz

ÖSTERREICH

[email protected]